Novelle Einkommenssteuergesetz: Anpassung für private PV-Anlagen

erfreulicherweise hat es vor kurzem eine Anpassung und Klarstellung beim Einkommenssteuergesetz in Österreich bezüglich der Einkünfte von Stromeinspeisung gegeben.

Zitat:

§ 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit:

§ 3. (1)  39:

"Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der  jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet."

gesamter Gesetzestext online

Stand: 29.7.2022