Novelle Einkommenssteuergesetz: Anpassung für private PV-Anlagen
erfreulicherweise hat es vor kurzem eine Anpassung und Klarstellung beim Einkommenssteuergesetz in Österreich bezüglich der Einkünfte von Stromeinspeisung gegeben.
Zitat:
§ 3. (1) Von der Einkommensteuer sind befreit:
§ 3. (1) 39:
"Einkünfte natürlicher Personen aus der Einspeisung von bis zu 12 500 kWh elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen, wenn die Engpassleistung der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet."
Stand: 29.7.2022